Prädatoren APP - jeder kann mitmachen!
Fischfressende Prädatoren wie Kormoran, Fischotter oder Gänsesäger stellen die Fischerei zunehmend vor große Herausforderungen. Aus diesem Grund beteiligt sich der Landesfischereiverband Steiermark jetzt gemeinsam mit mehreren österreichischen Landesfischereiverbänden am Prädatoren-Tracker. Ziel ist es, Meldungen von fischfressenden Prädatoren zu erfassen und so eine aussagekräftige Datengrundlage für zukünftige Maßnahmen zu schaffen.
Jeder kann dabei mitmachen – man braucht nur ein Smartphone.
Jede Meldung zählt - und es ist ganz einfach!
Wir laden daher alle Fischerinnen und Fischer herzlich ein, sich am Monitoring zu beteiligen. Die Erfassung einer Sichtung dauert nur wenige Minuten und kann einfach über das Smartphone erfolgen. Je mehr Beobachtungen gemeldet werden, desto aussagekräftiger wird die Datengrundlage. Gemeinsam können wir so die Situation an unseren Gewässern besser dokumentieren und eine wichtige Basis für ein sachliches und praxistaugliches Prädatorenmanagement schaffen. Das einzige was Sie dafür benötigen ist ein Smartphone.
Hier geht es direkt zur Web-App: https://praedatoren.app
Hier finden Sie die genaue Bedienungsanleitung: Prädatoren-Tracker_App_Anleitung.pdf
Was kann gemeldet werden?
- Fischotter
- Kormoran
- Silberreiher
- Graureiher
- Gänsesäger
- Foto der Tierart
- Foto von Fraßspuren
- Foto von Losungen
- Jede Meldung hilft!
- Jetzt registrieren: https://praedatoren.app
Die wichtigsten Schritte zur Registrierung und Nutzung der Prädatoren-App
In wenigen Minuten bereit
Damit der Einstieg möglichst einfach gelingt, haben wir die wichtigsten Schritte zur Registrierung und Nutzung für Sie übersichtlich zusammengefasst. Bereits wenige Minuten genügen, um die App einzurichten und einen wertvollen Beitrag zum Prädatorenmonitoring in der Steiermark zu leisten.
Account anlegen und der erste Einstieg:
Schritt 1: Die Web-App im Browser am Mobiltelefon öffnen – https://praedatoren.app
Schritt 2: Konto erstellen (Die Option befindet sich ganz unten)
Schritt 3: Region auswählen (nur eine Region pro Mailadresse)
Schritt 4: E-Mail bestätigen und damit die Registrierung abschließen
Schritt 5: Mit dem Melden loslegen!
Wie melde ich?
Einfach auf das Plus in der App drücken, – Meldungsart auswählen und Pflichtfelder (*) ausfüllen (Art und Anzahl). Die restlichen Felder der Eingabemaske sind optional – aber je mehr Infos Sie eingeben können, desto besser.
Wichtig: Die Meldung ist erst abgeschlossen, wenn sie im Hauptmenü der App erneut auf die Meldung klicken und diese mit „Meldung absenden“ bestätigen.
Arten der Meldung:
- Sofort melden
„Machen Sie ein Foto“: Hier können sie ein georeferenziertes Foto (Mit Standtort) aufnehmen und direkt melden.
- Später melden
„Manually“: Die App bietet auch die Möglichkeit im Nachhinein eine Meldung zu erstellen. Ein Foto ist jedenfalls auch hier erforderlich – die Meldung hingegen kann ich später abschließen.Zunächst wird die Meldung gleich wie bei der Sofortmeldung ausgefüllt. Der einzige Unterschied ist, dass der tatsächliche Fundort vor dem „Absenden der Meldung“ im letzten Schritt bearbeiten muss. Dafür einfach:
Schritt 1: Meldung im Hauptmenü aufmachen
Schritt 2: rechts oben auf „Bearbeiten“ klicken
Schritt 3: Auf der Karte die Fundstelle auswählen (kurz antippen reicht)
Schritt 4: Rechts oben auf „Bestätigen“
Schritt 5: „Meldung absenden“
In beiden Fällen ist die Meldung erst abgeschlossen, wenn sie im Hauptmenü der App erneut auf die Meldung klicken und diese mit „Meldung absenden“ bestätigen
Hier finden Sie die genaue Bedienungsanleitung: Prädatoren-Tracker_App_Anleitung.pdf
Bei Fragen zur Registrierung oder Verwendung der App steht Ihnen das Team des Landesfischereiverbandes Steiermark selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung. Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihren Beitrag zu einer starken Datengrundlage für die steirische Fischerei!
Fischotterlosung erkennen
Fischotter sind überwiegend nachtaktiv und direkte Sichtungen daher eher selten. Zum Glück hinterlassen die Tiere gut auffindbare und meist eindeutig erkennbare Spuren: ihre Losung. Für den Nachweis des Fischotters ist sie deshalb besonders wertvoll und kann eine wichtige Unterstützung darstellen.
Wo findet man Fischotterlosung?
Fischotter setzen ihre Losung bevorzugt an markanten Stellen entlang des Gewässers ab. Besonders häufig wird man unter Brücken fündig. Aber auch Einmündungen von Zubringern, Inseln, markante Steine, Holzstrukturen oder andere auffällige Punkte am Gewässer werden gerne als sogenannte Markierungsstellen genutzt.
Ein weiterer guter Tipp: Dort suchen, wo man auch Fische vermuten würde. Kolke, tiefe Züge und andere fischreiche Gewässerabschnitte können ebenfalls gute Fundstellen sein.
Woran erkennt man Fischotterlosung?
Hat man eine verdächtige Losung gefunden, lohnt sich ein genauer Blick – und bei frischen Funden auch die Nase. Die Färbung kann je nach Alter von schwarz bis grau-weißlich reichen. Mit zunehmender Austrocknung wird die Losung heller und gräulicher.
Besonders charakteristisch sind die enthaltenen Nahrungsreste. Häufig finden sich Fischschuppen, Gräten oder Bestandteile von Krebspanzern. Genau diese Überreste sind ein wichtiger Hinweis auf den Fischotter. Im Gegensatz dazu enthalten die Ausscheidungen von Biber oder Bisamratte typischerweise Pflanzenfasern.
Bei frischer Fischotterlosung ist zudem ein deutlich fischiger Geruch wahrnehmbar.
Im Zweifelsfall: Foto machen und in der Prädatoren-App melden!
Nicht jede Losung lässt sich ohne viel Erfahrung immer eindeutig bestimmen. Im Zweifelsfall einfach eine Nahaufnahme anfertigen und den Fund über die Prädatoren-App melden. Anhand eines guten Fotos kann die Losung in der Regel von uns sehr zuverlässig bestimmt werden.
Gerade deshalb sind Fischotterlosungen für den Flächennachweis besonders wertvoll: Sie ermöglichen einen Nachweis auch dort, wo eine direkte Beobachtung des nachtaktiven Tieres kaum möglich ist. Unter Brücken können die gut sichtbaren Losungen zudem über einen längeren Zeitraum erhalten bleiben und so wertvolle Hinweise auf die Anwesenheit des Fischotters liefern.
Also: Augen auf beim nächsten Gewässergang – vielleicht liegt der Nachweis des Fischotters direkt vor Ihren Füßen!
Beispielfotos von frischen Losungen
Wenige Tage alte Losung mit Rückständen von Fischen und Köcherfliegen (Foto: Alexander Petik)
Wenige Stunden alte Losung – bei diesem Frischegrad ist fast immer ein deutlich fischiger Geruch wahrnehmbar. (Foto: Alexander Petik)
Mehrere Losungen verschiedener Frischegrade auf einem Baumstamm. (Foto: Alexander Petik)
Allgemeine Infos
Für alle Gewässer in der Steiermark benötigt man zum Fischen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr eine sogenannte Landesfischerkarte, sowie die Erlaubnis des jeweiligen Gewässerbesitzers oder –Pächters. Minderjährige bis zum vollendeten 14. Lebensjahr und Bewerber um die Zulassung zur Fischerprüfung dürfen den Fischfang ohne Landesfischerkarte, jedoch nur in Begleitung und unter Aufsicht eines berechtigten Fischers ausüben. Personen, welche sich um die Zulassung zur Fischerprüfung bewerben, haben ihr Ansuchen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde ihres Hauptwohnsitzes einzubringen. Zur Anmeldung sind Meldezettel, Geburtsurkunde und Lichtbildausweis erforderlich.
Die Anmeldung und Abhaltung der Fischerprüfungen in der Steiermark erfolgt von den Bezirksverwaltungsbehörden.
Die Lernunterlagen sind beim Landesfischereiverband zu bestellen (hier klicken).
Prüfungskosten
Der Nachweis einer in einem anderen Bundesland abgelegten gesetzlichen Fischerprüfung befreit von der Verpflichtung, sich in der Steiermark einer zusätzlichen Prüfung zu unterziehen.
Prüfungen werden aus den folgenden Bundesländern (Stand Jänner 2024) anerkannt: Vorarlberg, Tirol, Salzburg, Niederösterreich, Oberösterreich und Wien.
| Prüfungskosten | ab 18 Jahre | bis 18 Jahre |
|---|---|---|
| Antrag, Prüfungsgebühr, Zeugnis | € 71,80 | € 53,30 |
| Erstmalige Ausstellung der Landesfischerkarte (inkl. Jahresgebühr Ladndesfischerkarte) | € 99,80 | € 85,00 |
| Jährliche Verlängerung Landesfischerkarte | € 29,00* | € 14,50 |
* Aufsichtsfischer, sofern sie nicht Eigentümer, Pächter oder Fruchtnießer eines Fischereirechtes sind, sowie ausgleichszulagenberechtigte Rentner und Pensionisten haben Anspruch auf eine 50%ige Ermäßigung.
Kleinere Abweichungen in den Kosten vorbehalten.
