Fischereigesetz & Schonzeiten
Die Fischerei in der Steiermark ist durch klare gesetzliche Bestimmungen geregelt. Das Steiermärkische Fischereigesetz 2000 und die Schonzeitenverordnung schaffen dabei den rechtlichen Rahmen für eine verantwortungsvolle, nachhaltige und weidgerechte Ausübung der Fischerei.
Auszug aus dem Fischereigesetz
§13 Gebote und Verbote bei der Ausübung des Fischfangs
(1) Der Fischfang ist weidgerecht auszuüben. Die Ausübung des Fischfanges ist weidgerecht, wenn sie den fischereikundlichen Erkenntnissen entspricht und unter Verwendung geeigneter Fanggeräte, Fangvorrichtungen und Fangmittel ausgeübt wird. Fangarten, Fangmittel oder Fangvorrichtungen, die den Fischbestand nachhaltig zu schädigen vermögen, insbesondere Schlingen, Fischstechen, Sprengstoffe, gentechnisch veränderte Köder, Gifte und betäubende Mittel sowie die Verwendung lebender Wirbeltiere als Köder sind verboten. Die Landesregierung kann Näheres durch Verordnung regeln. Die Landesregierung kann unter den Voraussetzungen des Artikels 16 Abs. 1 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992, zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, Amtsblatt der EG Nr. L 206 vom 22. Juli 1992, Seite 7, nach Anhörung des Landesfischereiverbandes zeitlich beschränkte Ausnahmen von diesem Verbot gewähren.
(2)Die Durchführung des Fischfanges im Rahmen von Wettbewerben (z. B. Wettfischen, Preisfischen) ist in Fließgewässern generell und in stehenden Gewässern dann verboten, wenn eine Verwertung der entnommenen Fische nicht erfolgt.
§ 20
Jeder Fischereiberechtigte, Fischereiaufseher und Inhaber einer Fischerkarte ist verpflichtet, wahrgenommene Verunreinigungen eines Fischwassers oder ein Fischsterben sofort der Bezirksverwaltungsbehörde und der örtlichen Polizeiinspektion anzuzeigen und nach Möglichkeit Wasserproben aus der Verunreinigungsstelle sowie aus ihrem näheren Umkreis zu entnehmen und der Anzeige anzuschließen.
Das Steiermärkische Fischereigesetz 2000
Das Steiermärkische Fischereigesetz 2000 bildet die rechtliche Grundlage für die Ausübung und Bewirtschaftung der Fischerei in der Steiermark. Es regelt unter anderem die Ausübung der Fischerei, den Schutz und die nachhaltige Bewirtschaftung der Fischbestände und Gewässer, die Rechte und Pflichten der Fischereiberechtigten sowie die Fischereiaufsicht. Darüber hinaus enthält das Gesetz wichtige Bestimmungen zu Geboten und Verboten, zur Fischereiberechtigung und zur fachlichen Eignung und schafft damit den rechtlichen Rahmen für eine ordnungsgemäße und weidgerechte Ausübung der Fischerei.
Schonzeiten und Mindestfanglängen von Wassertieren
Die Schonzeitenverordnung ergänzt das Fischereigesetz um konkrete Schutzbestimmungen für die einzelnen Fischarten. Sie legt insbesondere Schonzeiten und Brittelmaße fest. Damit soll sichergestellt werden, dass jeder Fisch zumindest einmal die Möglichkeit hat, sich fortzupflanzen, und dass die Fische während der Laichzeit vor Beeinträchtigungen geschützt werden. Die Einhaltung dieser Bestimmungen ist damit ein wesentlicher Bestandteil einer verantwortungsvollen und weidgerechten Fischerei.
Weidgerechtigkeit am Wasser
Weidgerechtigkeit ist weit mehr als die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften – sie beschreibt die Haltung und Verantwortung jedes einzelnen Fischers gegenüber dem Tier, dem Gewässer und seinen Mitmenschen. Sie verbindet fachliches Wissen mit einem respektvollen Umgang mit der Natur und bildet die Grundlage für eine nachhaltige Ausübung der Fischerei.
Dazu gehört, Fische möglichst schonend zu behandeln, gesetzliche Vorgaben wie Schonzeiten und Mindestfangmaße einzuhalten und durch umsichtiges Handeln zum Erhalt gesunder Fischbestände beizutragen. Ebenso bedeutet Weidgerechtigkeit, auf die besonderen Bedingungen am Gewässer Rücksicht zu nehmen – etwa bei extremen Temperaturen oder schwierigen Umweltbedingungen.
Jede Fischerin und jeder Fischer trägt dabei eine besondere Eigenverantwortung. Der respektvolle Umgang mit dem Lebewesen Fisch, die Rücksichtnahme auf andere Gewässernutzer und der Schutz des Lebensraumes Wasser sind zentrale Bestandteile einer gelebten Fischereikultur. Denn nachhaltige Fischerei beginnt nicht erst bei gesetzlichen Regeln, sondern bei der Einstellung und dem Handeln jedes Einzelnen.
Mitgliedschaft: Gemeinsam für eine starke steirische Fischerei
Als Mitglied im Landesfischereiverband Steiermark unterstützen Sie nicht nur den Schutz unserer Gewässer, sondern profitieren auch von exklusiven Vorteilen und fachlicher Unterstützung in allen Fragen rund ums Fischen.
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